Leider musste der Schaidter Faschingsumzug auch in diesem Jahr wieder abgesagt werden. Allerdings nicht, wie in den Vorjahren, bedingt durch die Coronapandemie, sondern durch "hausgemachte" Umstände, die wir als kleiner Kulturring kurzfristig leider nicht beeinflussen konnten. Ähnlich ist es sicherlich auch anderen Umzugsveranstaltern in Rheinland-Pfalz gegangen.
Wie bereits aus der Presse zu erfahren war, gibt es den §26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG), der bereits am 6. April 2021 in Kraft trat. Dieser Paragraph dient zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel und war sicherlich auch gut gemeint. Allerdings hat hier die Praxis die Theorie überholt und zu den vielen Absagen von Faschingsumzügen geführt. Zu diesem Schluss muss man kommen, wenn man die Logik zu Rate zieht. Leider hat man und das ist meine persönliche Meinung, die praktischen Umstände nicht oder zumindest bei bestimmten Details nicht richtig bedacht bzw. eingeschätzt. Den genauen Wortlaut des Paragraphen und Antworten auf Fragen dazu, finden Sie hier auf den offiziellen Internetseite des Ministerium des Inneren und für Sport.
Die Veranstalter der Faschingsumzüge sind in der Regel Vereine und deren ehrenamtlich tätigen Mitglieder. Dadurch sind sie naturgemäß über die gesetzlichen Vorschriften nicht so gut informiert, als die Ordnungsbehörden der Kreise und der Städte. Leider wurden die Veranstalter, die den Behörden in der ja Regel bekannt sind, von diesen über die neuen gesetzlichen Gegebenheiten im Vorfeld nicht aktiv informiert. Da in dem neuen §26 POG u. a. Anmeldefristen in Abhängigkeit von Besucherzahlen eingeführt wurden, hatten Veranstalter, die den Umzug gewohnheitsmäßig Anfang 2023 stellten, keine Chance mehr auf die Genehmigung ihrer Umzüge. Außerdem wurden deutlich erhöhte Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit eingeführt. Dazu gehören auch professionelle Schutz- und Sicherheitskräfte, die von den Veranstaltern bezahlt werden müssen. Damit sind Veranstalter von kleineren und mittelgroßen Umzügen nicht mehr in der Lage diese durchzuführen, weil die Kosten dafür von ihnen nicht finanzierbar sind.
Wenn nun die Ordnungsbehörden davon ausgehen, dass Besucher von größeren Umzügen, die abgesagt wurden, automatisch in erheblichem Umfang zu den nächst kleineren Umzügen gehen und deren Teilnehmer- und Besucherzahlen sich dann erheblich erhöhen, dann sieht es mit der Kultur der öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, die nicht auf Profit ausgelegt sind, sehr schlecht aus. Wenn man dann noch den "Angstfaktor" der Polizei- und Ordnungsbehörden und Mitarbeiter dazu nimmt, dann wird diese Kultur, bei pessimistischer Sichtweise, aussterben.
Allerdings darf man bei der vorangegangenen Sichtweise nicht vergessen, dass Gesetze in der Regel die Reaktion der Politik auf Aktionen sind, die der Entstehung eines Gesetzes voraus gegangen sind. So muss man an die Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen appellieren sich so zu verhalten, dass man, auch von behördlicher Seite, nicht von immer umfangreicheren Gewaltexzessen bei Veranstaltungen ausgehen muss. Auch in Wörth sind Schlägereien und andere Gewaltexzesse an Faschingsumzügen und anderen öffentlichen Veranstaltungen der pesimistischen Sichtweise der Behörden vorausgegangen. Aber Wörth ist, mit seiner städtischen Struktur, eben nicht Schaidt oder Büchelberg mit ihren eher dörflichen Strukturen. Das sollte man bei solchen Entscheidungen nie vergessen. Tragen also bitte auch Sie, egal welcher Altersgruppe Sie angehören, durch Ihr Verhalten dazu bei, dass es auch in Zukunft noch kulturelle Veranstaltungen in der hier beschriebenen Art geben kann.
In diesem Sinne freuen wir uns auf eine friedliche und fröhliche Faschingsparty auf dem Dorfplatz
in diesem Jahr
und auf den Schaidter Faschingsumzug 2024!